Gemäß § 3a Abs. 1 AltFG darf von einem Anleger je Emission innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten max. 5.000 Euro (das entspricht 10 Sonnenbausteinen) entgegengenommen werden, es sei denn folgende Abweichungen treffen zu:
- Sie bestätigen, dass Sie höchstens das Doppelte Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet oder
- höchstens zehn Prozent Ihres Finanzanlagevermögens investieren.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift am Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages.