Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Die Anlagen müssen innerhalb eines Nahebereichs liegen, welche im Stromnetz durch die Netzebene definiert wird. Man unterscheidet zwischen regionalen (REG) und lokalen (LEG) Erneuerbaren Energiegemeinschaften.