Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der protokollierten Firma Helios Sonnenstrom GmbH und jedes mit ihr abgeschlossenen
Kaufvertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und gelten
als rechtsunwirksam.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
1.3. Verwendete Abbildungen sind Symbolfotos.

2 Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen der Produkte bzw. technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen bleiben
geistiges Eigentum der Helios Sonnenstrom GmbH; sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Helios Sonnenstrom GmbH weder vervielfältigt, noch an Dritte zugänglich
gemacht werden.
2.2 Öffentliche Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Warte beigefügten Angaben, werden
nur Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt werden oder wenn im Angebot ausdrücklich darauf verwiesen wird.

3 Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Werk bzw. Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Es sind
nur Richtpreise. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung – aus welchem Grund auch immer – Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich der
Helios Sonnenstrom GmbH stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände auf, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend,
ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 3 Monate.
Preise ohne Mengenangaben sind Stückpreise.

4 Leistungsfristen und Termine
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Fall einer vereinbarten Änderung des Vertrags ist die Helios Sonnenstrom GmbH
berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen.
Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet die Helios Sonnenstrom GmbH nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Auftraggeber auf das Recht,
vom Kauf zurücktreten und auch auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Im Falle der durch den Auftraggeber verursachten Verzögerung der
Leistungsausführung oder der Unterbrechung hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerung oder Unterbrechung an laufenden Mehrkosten zu tragen und die Helios
Sonnenstrom GmbH kann ihre Leistungen und ihren Aufwand mittels Teilrechnung fällig stellen.

5 Zahlungen
Wenn nicht anders vereinbart, wird Ware nur gegen Nachnahme (gegen Kostenersatz) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. Scheck und Wechsel werden nur
nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Helios
Sonnenstrom GmbH kann angebotene Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderung oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Auftraggebers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuld
befreiender Wirkung auf eines unserer Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach
Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, außer für die Berichtigung des Kaufpreises wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, bei
Annahmeverzug sowie bei Terminverlust ist die Helios Sonnenstrom GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im Fall der Säumnis ist der
Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Auftraggeber
geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

6 Zahlungsverzug
Ist der Auftragsgeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teils davon mehr als 14 Tage im Verzug, ist die Helios Sonnenstrom GmbH berechtigt, den
gesamten Restkaufpreis (rechtlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das
Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung derselben bewilligt wird, oder wenn sich sonst
in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindert. Der Terminverlust berechtigt die Helios Sonnenstrom GmbH vom Vertrag zurückzutreten.
7 Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch, Rückabwicklung
7.1 Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Annahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen
überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich und stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert
und abgenommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Mit Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Flugzeug, Schiff oder Spediteur) hat die Helios Sonnenstrom GmbH ihre Vertragspflichten
erfüllt und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Wahl der Versendungsart obliegt der Helios Sonnenstrom GmbH und wird vom Käufer vorweg genehmigt.
7.2 Die Zustellung erfolgt ab einem Nettowarenwert von € 500,– frei Haus an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Adresse, unter einem Nettowarenwert von € 500,– werden €
25,– für die Zustellung zur Verrechnung gebracht.
7.3 Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages trotz ordnungsgemäßer Erfüllung durch die Helios Sonnenstrom GmbH ist nur mit Zustimmung von der Helios
Sonnenstrom GmbH möglich. Jedenfalls ist durch den Auftraggeber der volle Kaufpreis samt vollem Kostenersatz (Lieferung etc.) oder – nach Wahl der Helios Sonnenstrom
GmbH – eine Pauschale, die die regelmäßig zu erwartenden Kosten abdeckt, mindestens jedoch 20% vom Auftragswert zu bezahlen. Die Ware ist in unbeschädigtem Zustand
samt Originalverpackung an die Firma Helios Sonnenstrom GmbH zurückzuliefern. Ein Austausch von Waren, die länger als 3 Monate ausgeliefert sind, ist ausgeschlossen. Ein
Umtausch von Sonderware (keine Lagerware) ist jedenfalls ausgeschlossen.
7.4 Die Rücksendung von Waren jeder Art an die Helios Sonnenstrom GmbH bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Helios Sonnenstrom GmbH. Diese gilt durch Übermittlung
einer Rücksendungsnummer als erteilt. Die Rücksendungsnummer muss sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Ein Fehlen der Rücksendungsnummer berechtigt die Helios
Sonnenstrom GmbH zur Verweigerung der Annahme auf Kosten des Absenders.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Helios Sonnenstrom GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von der Helios Sonnenstrom GmbH gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber gegenüber der Helios Sonnenstrom GmbH nicht in Zahlungsverzug ist.
8.2 Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen:
 Der Auftraggeber tritt schon mit Abschluss des Vertrages die aus der Veräußerung entstehenden Forderung an die Helios Sonnenstrom GmbH ab und verpflichtet sich, dies in seinen Büchern ordnungsgemäß zu vermerken.
 Auf Verlangen der Helios Sonnenstrom GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der bezughabenden Forderung dem Drittkäufer mitzuteilen und der Helios Sonnenstrom GmbH alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
 Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die an die Helios Sonnenstrom GmbH abgetretenen Forderungen gepfändet, so ist die Helios Sonnenstrom GmbH unter Mitteilung aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung bzw. Durchsetzung ihrer Ansprüche erforderlich sind.
8.3 Die Befugnis des Auftraggebers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, auf die erste Anforderung der Helios Sonnenstrom GmbH die Vorbehaltsware herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt grundsätzlich kein Rücktritt des Kaufvertrag.
8.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügung über die abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
8.5 Die Helios Sonnenstrom GmbH gemäß vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen gibt die Helios Sonnenstrom GmbH nach ihrer Wahl insoweit frei, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
8.6 Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter ist die Helios Sonnenstrom GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers oder zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, die Helios Sonnenstrom GmbH unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware sowie eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschrift zu übersenden.

9 Gewährleistung, Garantie und Wartung
Es gelten grundsätzlich die Montage, Wartungs- und Garantiebedingungen unserer Lieferanten. Diese beginnen jeweils ab Ausstellungsdatum der Rechnung der Helios Sonnenstrom GmbH zu laufen.
9.1 Für Photovoltaik-Produkte bietet die Helios Sonnenstrom GmbH die Garantie des jeweiligen Herstellers.
9.2 Voraussetzung für die Garantie der Helios Sonnenstrom GmbH ist, dass
 die Lagerung der Ware vor dem Einbau entsprechend den produktspezifischen Richtlinien und vor Wind und Wetter geschützt erfolgte,
 der Einbau (die Installation) entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt,
 die Inbetriebnahme und regelmäßige Wartung durch den Helios Sonnenstrom GmbH Servicedienst erfolgt; Wartungsintervall max. 2 Jahre (bzw. 1 Jahr bei gewerblichen Anlagen); Dokumentation mit Prüfpflicht,
 die Helios Sonnenstrom GmbH bzw. deren Beauftragte die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten des Beanstandungsgrundes gegeben wurde.
9.3 Die von der Helios Sonnenstrom GmbH übernommenen Garantieleistungen gelten nur gegenüber ihren Auftraggebern.
10 Unternehmensübertragung/Widerspruch
Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Käufers spricht sich die Helios Sonnenstrom GmbH vorweg gegen eine (automatische) Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus; eine solche Übernahme bedarf gesonderter Vereinbarung (Schriftformvorbehalt).
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Helios Sonnenstrom GmbH.
11.2 Für alle sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit der Helios Sonnenstrom GmbH geschlossenen Vertrag ergebende Streitigkeiten – auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses selbst – wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Freistadt zuständigen Gerichtes vereinbart.
11.3 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – mit Ausnahme des einheitlichen UN – Kaufrechts (UNCITRAL) und des internationalen Privatrechtes – Anwendung.